Nachwuchsförderung

Hier finden Sie Hinweise zu Fördermöglichkeiten im Rahmen aktueller Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie udn Raumfahrt (BMFTR) aus dem Bereich Nachwuchsförderung ebenso wie ein Archiv abgelaufener Bekanntmachungen.

1. Änderung der Bekanntmachung „BattFutur“

vom 09.09.2024
Antragszeitraum: 02.10.2024 bis 31.12.2034

Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterie­forschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ vom 30. August 2023 (BAnz AT 22.09.2023 B2) wird geändert:

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Termine zur Vorlage von Projektskizzen aktualisiert.

Der zweite Abschnitt in Nummer 7.2.1 wird wie folgt neu gefasst:

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

15. November 2023
15. November 2025

Die Einreichung zum 15. November 2024 entfällt.

2. Änderung der Bekanntmachung „BattFutur“

vom 17.09.2025
Antragszeitraum: 26.09.2025 bis 31.12.2034

Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterie­forschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ vom 30. August 2023 (BAnz AT 22.09.2023 B2), die durch die Bekanntmachung vom 9. September 2024 (BAnz AT 02.10.2024 B3) geändert worden ist, wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Bewerbungsvoraussetzungen aktualisiert.

  1. Der dritte Absatz unter Nummer 4 wird wie folgt neu gefasst:
    Die Promotionsprüfung soll nachweislich erfolgreich abgelegt und zu Förder­beginn bestenfalls bereits circa zwei Jahre Post-Doc-Erfahrung vorhanden sein. Zudem dürfen seit der Promotion nicht mehr als sechs Jahre vergangen sein, Ausnahmeregelungen sind möglich (siehe Anlage Nummer 2.3). Bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Promotion gerade erst abgeschlossen haben und insofern noch keine adäquate Post-Doc-Zeit nachweisen können, ist eine Teilnahme an BattFutur grundsätzlich ebenfalls möglich. Die Betreuenden der Promotion sollten in diesem Fall die Befähigung für eine weitere Laufbahn in der Wissenschaft im Sinne dieser Bekanntmachung schriftlich darlegen.
  2. 2.3 Frist ab Promotion
    Sie können sich mit einer Skizze auf die Richtlinie nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Jahren nach der Promotion bewerben. Dabei zählen das Datum der Promotionsprüfung sowie das Datum des Stichtags der Richtlinie jeweils als Beginn und Ende des Fristzeitraums. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden. Erziehungszeiten können innerhalb der Frist mit maximal zwei Jahren pro Kind unter zwölf Jahren angerechnet werden. Nachweisbare Zeiten der Pflege von Angehörigen innerhalb der Frist können in begründeten Fällen ebenfalls anerkannt werden. Nehmen Sie diese Zeiten in Ihren Lebenslauf mit auf.

„BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“

vom 30.08.2025
Antragszeitraum: 22.09.2023 bis 31.12.2034

Mit der Förderung erhält der exzellente wissenschaftliche Nachwuchs die Möglichkeit, an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland eine eigene, unabhängige Nachwuchsgruppe aufzubauen. Folgende Punkte sind maßgebend:

  • anspruchsvolle Projektidee mit innovativen Forschungsansätzen aus dem Bereich der Batterietechnologie,
  • anwendungsorientierte Forschungsarbeiten,
  • Führung wissenschaftlichen Personals,
  • Möglichkeit einer Unternehmensgründung oder Qualifikation für spätere Leitungsaufgaben in der Wirtschaft oder Forschung. (Herausragende Forschungsvorhaben, die eine Ausgründung eines Start-up-Unternehmens beinhalten, können mit den dazu notwendigen risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung im Rahmen von „BattFutur“ gefördert werden.)

Frühzeitige Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im In- und Ausland sind explizit erwünscht. Vor diesem Hintergrund werden den Mitgliedern der Nachwuchsgruppen während der Förderung auch Auslandsaufenthalte ermöglicht, die zur Erweiterung bestehender Kooperationen dienen und zum internationalen Wissenstransfer beitragen. Damit werden eigene Kompetenzen erweitert, eine intensive Vernetzung innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft gefördert und Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Einrichtungen geschaffen.

Gefördert werden einerseits Forschungsarbeiten, die im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung angesiedelt sind und einen konkreten Bezug zur industriellen Umsetzung haben. Neben der primär verfolgten wissenschaftlichen Verwertung der Vorhabenergebnisse wird bei diesen Vorhaben auch ein Transfer in die industrielle Anwendung angestrebt. Andererseits wird auch die Förderung von Nachwuchsgruppen adressiert, die die Skalierungsforschung im Fokus haben. Dazu gehören Forschungsvorhaben, die ausgehend vom Labormaßstab innovative Konzepte, Ideen und Verfahren in Richtung höherer Technology Readiness Levels (TRL) weiterentwickeln und damit einen wesentlichen Beitrag zum Transfer von der Forschung in die Industrie leisten (bis TRL 8). Hierbei wird besonders die Anbindung und Nähe zur Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster adressiert; darüber hinaus jedoch auch die Anbindung und Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Pilotlinien in ganz Deutschland.

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außer­universitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher geeignet sind. Auch können notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Gründung von Start-ups gefördert werden.

Forschungsgegenstand aller angestrebten Vorhaben sind material-, prozess- und recyclingbasierte Fragestellungen, die wiederaufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen betreffen. Sowohl Lithium-Ionen-Systeme als auch hierzu alternative Batteriesysteme werden adressiert.

Die Bekanntmachung zielt auch darauf ab, die Entwicklung ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Sekundärbatterien entlang ihrer Wertschöpfungskette mit Blick auf die zirkulare Wirtschaft voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund können Projektideen zu folgenden Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, die sich innerhalb der Handlungsfelder 1 bis 4 des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung wiederfinden:

  • Material- und Produktionsprozessforschung
  • Skalierungsforschung und Digitalisierung
  • Ressourcenschonende Batteriekreisläufe
  • Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft

Diese Forschungsschwerpunkte sind bedarfsorientiert zu bearbeiten. Es können auch andere Aspekte Forschungsgegenstand sein, sofern eine Industrierelevanz nachgewiesen wird. Weitere Informationen zu den Schwerpunkten der jeweiligen Handlungsfelder sind dem BMBF-Dachkonzept Batterieforschung zu entnehmen.

Archiv

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